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   LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15   

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https://dejure.org/2017,59881
LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15 (https://dejure.org/2017,59881)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2017 - 307 S 75/15 (https://dejure.org/2017,59881)
LG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15 (https://dejure.org/2017,59881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Wohnraumförderung in Hamburg: Vereinbarung einer Staffelmiete nach Ablauf der Preisbindung; Wohnflächenbestimmung unter Heranziehung der Förderzusage; Vorhandensein eines "offenen Stellplatzes"

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15
    Dieser ursprüngliche Anspruch auf Freistellung ist gemäß § 250 S. 2 BGB in einen Zahlungsanspruch übergegangen (vgl. dazu etwa BGH, Urteil vom 13.01.2004 - XI ZR 355/02).
  • BGH, 03.12.2003 - VIII ZR 157/03

    Vereinbarung einer Staffelmiete für die Zeit nach Beendigung der Mietpreisbindung

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15
    Insoweit wird auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 3.12.2003, Az.: VIII ZR 157/03) verwiesen.
  • AG Hamburg-Blankenese, 07.07.2015 - 532 C 455/14

    Geförderter Wohnraum: Vermieter darf keine größere Wohnfläche vorsehen!

    Auszug aus LG Hamburg, 18.01.2017 - 307 S 75/15
    Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese vom 07.07.2015, Az. 532 C 455/14, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 16.01.2024 - VIII ZR 12/23

    Staffelmiete bei Mietpreisbindung möglich?

    Denn zum einen vertreten - soweit ersichtlich - nur noch eine Literaturstimme (Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 16. Aufl., § 557a BGB Rn. 16 f.) sowie ein Amtsgericht (AG Hamburg-Blankensee, ZMR 2015, 861, 864; insoweit aufgehoben durch LG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15, juris Rn. 34) eine von der oben aufgezeigten Senatsrechtsprechung (Urteil vom 3. Dezember 2003 - VIII ZR 157/03, aaO) abweichende Meinung zu der Frage der Zulässigkeit einer Staffelmietvereinbarung während des Bestehens einer Mietpreisbindung für den Zeitraum nach deren Beendigung.

    bb) Eine andere Beurteilung ist auch mit Blick auf die heutige Rechtslage nicht gerechtfertigt (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15, juris Rn. 34; Staudinger/J. Emmerich, BGB, Neubearb. 2021, § 557a Rn. 8; MünchKommBGB/Artz, 9. Aufl., § 557a Rn. 4; BeckOGK-BGB/Siegmund, Stand: 1. Oktober 2023, § 557a Rn. 19; BeckOK-BGB/Schüller, Stand: 1. November 2023, § 557a Rn. 5; Bub/Treier/Paschke, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 5. Aufl., Kap. III Rn. 58; Grüneberg/Weidenkaff, BGB, 83. Aufl., § 557a Rn. 2; aA Schmidt-Futterer/Börstinghaus, Mietrecht, 16. Aufl., § 557a BGB Rn. 16 f.).

  • LG Hamburg, 25.01.2019 - 307 S 75/17

    Öffentlich geförderter Wohnraum: Rückzahlungsanspruch eines Mieters aufgrund

    Auf Grund der in diesem Verfahren ergänzend eingeführten Unterlagen stellt sich der Sachverhalt für die Kammer anders dar als noch in dem Vorverfahren 307 S 75/15.

    Die Kammer hält an ihrer bereits in dem Urteil vom 18. Januar 2017 - 307 S 75/15 - im Einzelnen dargelegten Rechtsauffassung fest, wonach die Vermietung jener Stellplätze, die überdacht sind, gegen das Kopplungsverbot aus § 10 Abs. 6 HmbWoBindG verstößt, sodass die entsprechende Vereinbarung unwirksam ist.

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